Klassen
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Mofa
Mindestalter: 15 Jahre
AM
Mindestalter: 15 Jahre
A1
Eingeschlossene Klasse: AM
Mindestalter: 16 Jahre
A2
Eingeschlossene Klassen: AM, A1
Mindestalter: 18 Jahre
A
Eingeschlossene Klasse: AM, A1, A2
Mindestalter:
24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg,
21 Jahre für dreirädrige Kfz mit mehr als 15kW,
20 Jahre für Krafträder bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2, nur praktische Prüfung erforderlich
B
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Mindestalter:
18 Jahre,
17 Jahre bei begleitetem Fahren
BE
Mindestalter:
18 Jahre,
17 Jahre bei begleitetem Fahren
Vorbesitz Füherscheinklasse B erforderlich
B96
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Mindestalter:
18 Jahre,
17 Jahre bei begleitetem Fahren
Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (keine Führerscheinklasse)
C1
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich
C1E
Eingeschlossene Klassen: BE sowie D1E, sofern D1 vorhanden
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz Führerscheinklasse C1 erforderlich
C
Eingeschlossene Klassen: C1
Mindestalter:
21 Jahre,
18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen, siehe Anmerkung 1)
CE
Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T sowie D1E (bei Vorbesitz D1) und DE (bei Vorbesitz D)
Mindestalter:
21 Jahre
18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen, siehe Anmerkund 1)
Vorbesitz Führerscheinklasse C erforderlich
L
Mindestalter: 16 Jahre
T
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Mindestalter: 16 Jahre
Anmerkungen:
1) Zu den Klassen C und CE: Das Mindestalter 18 Jahre gilt für Fahrer nach Erwerb der Grundqualifikation nach §4, Abs. 1, Nr. 1BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz) sowie für Fahrer in oder nach der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ bzw. eines anerkannten vergleichbaren Ausbildungsberuf.
2) Zu den Klassen D1 und D1E: Das Mindestalter 18 Jahre gilt für Fahrer in oder nach der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ bzw. eines anerkannten vergleichbaren Ausbildungsberufes.
3) Zu den Klassen D und DE: Die Altersgrenzen unterhalb von 24 Jahren orientieren sich an den detaillierten Vorgaben des BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz).
Schulung
Schulung für LKW-Fahrer nach BKF
Mindestalter: 16 Jahre
Benötigte Dokumente für den Führerschein
Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung in der Fahrschule vorzulegen:
Aktuelles biometrisches Lichtbild
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung und der aktuell gültigen Anschrift
Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs oder über Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
Aktueller Sehtest (nicht älter als 24 Monate), kann beim Optiker oder Augenarzt durchgeführt werden
Bei Antrag für LKW oder Bus ist zusätzlich eine Untersuchung durch einen Amtsarzt sowie ein augenärztliches Gutachten vorzulegen. Für Bus ist zudem noch ein Führungszeugnis notwendig.
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